16. 01. 2018
Schutzausrüstung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln
BVL fasst Anforderungen bei Fahrzeugen mit Überdruckkabinen zusammen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in einer aktuellen Presseerklärung die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung bei der Nutzung von Fahrzeugen mit Überdruckkabinen zusammengefasst:
Bei Einhaltung bestimmter Vorschriften (siehe Pressemitteilung des BVL) kann die Schutzkleidung im Inneren der Kabine abgelegt werden.