22. 04. 2024

Änderung der Leitsätze für Speisefette und Speiseöle

Die Änderung der Leitsätze für Speisefette und Speiseöle vom 14.03.2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Neben rein formalen Änderungen (z.B. der Korrektur der Einheit für den Tocopherolgehalt in Anlage 5), wurden alle Beispiele mit dem Begriff "Sheabutter" gestrichen, da diese nicht als zulässige Bezeichnungs-Ausnahme im Beschluss der EU-Kommission 2010/791/EU genannt ist (siehe: https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/deutsche-lebensmittelbuch-kommission/fachausschuss-fette-oele-sachstandsbericht.html)