24. 03. 2024

Neue ALTS-Beschlüsse

Ergebnisse der 92. Arbeitstagung

Die Beschlüsse der 92. ALTS-Arbeitstagung wurden auf der Hompage des BVL veröffentlich, u.a.:

  • Health Claims für bestimmte Stoffe dürfen sich immer nur auf die Inhaltsstoffe eines Lebensmittels beziehen, für die sie zugelassen sind. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, das gesamte Lebensmittel oder andere Inhhaltsstoffe erfüllen den Claim.
  • In den "Empfehlungen zur Einstufung bedenklicher Keime als gesundheittschädlich" wird nun von "üblicher" und "nicht vollständig unüblicher" Verwendung gesprochen.
  • Die Beurteilungswerte für Allergene wurden aktualisiert. Die neuen Werte können auf der Homepage des BVL heruntergeladen werden.
  • Zusätzliche (freiwillige) Allergikerhinweise müssen in sich widerspruchsfrei sein. Es darf z.B. nicht mit "frei von xy" geworben werden, wenn "xy" als mögliche Spurenkontamination genannt ist. Auch müssen Spuren hinreichend genau beschrieben sein, ein Hinweis "kann Allergene nach LMIV enthalten" reicht nicht aus.