27. 02. 2024

Einfrieren von Lebensmitteln tierischer Herkunft

Handreichung der AFFL

Die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (AFFL) hat eine Handreichung zum "Einfrieren von Lebenstmitteln tierischer Herkunft" veröffentlicht.

 

Wichtige Inhalte sind:

  • Es ist weiterhin zulässig, Fleisch vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zur weiteren Verarbeitung innerhalb des Betriebes einzufrieren ("MHD-Verlängerung"). Ggf. sind ergänzende Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit zu ergreifen.
  • Fleisch darf - zum Zwecke von Lebensmittelspenden - auf Einzelhandelsebene eingefroren werden, ohne dass eine Zulassungspflicht nach VO (EU) 853/2004 ausgelöst wird.
  • Fleisch darf mit zwei verschiedenen MHD-Angaben (für gekühlte bzw. gefrorene Lagerung) abgeben werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Angaben nicht irreführend im Sinne von Art. 7, VO (EU) 1169/2011 sind.

 

 

Download der AFFL-Veröffentlichung (mit freundlicher Genehmigung cibus Rechtsanwälte)

 

Artikel zur AFFL-Handreichung (cibus Rechtsanwälte)