05. 09. 2023

Die Tierhaltungskennzeichnung kommt

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) ist im August 2023 in Kraft getreten. Es soll für Transparenz in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.

 

Es verpflichtet tierhaltende Betriebe, die Haltungsform ihrer Tiere mitzuteilen, und Lebensmittelunternehmen, Waren entsprechend zu kennzeichnen.

Vorerst betrifft die Kennzeichnung nur frisches Schweinefleisch von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren (Mastschweine im Alter von zehn Wochen bis zur Schlachtung).

Zudem kann Fleisch aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden.

 

Hierbei werden fünf Haltungsformen unterschieden (Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio).

 

Die Mitteilung der Haltungseinrichtungen, über Tiere aus denen kennzeichnungspflichtige Lebensmittel gewonnen werden, muss bei der zuständigen Behörde durch den Inhaber des tierhaltenden Betriebes bis zum 1. August 2024 bzw. ab Beginn der Haltung erfolgen.

Zudem dürfen kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind.

 

Eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung / Gastronomie ist für 2024 geplant. Danach folgen weitere Tierarten, Produkte und Vertriebswege.

 

 

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/220/VO

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/221/VO

 

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierhaltungskennzeichnung/tierhaltungskennzeichnung.html

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Flyer-Poster/thk-anwender.html