08. 11. 2017
Campylobacter wird Prozesshygienekriterium
Änderung der VO (EU) 2073/2005 für Masthähnchen
Die EU-Kommission hat die Verordnung 2073/2005 geändert und Campylobacter als Prozesshygienekriterim für die Schlachtung von Masthähnchen eingeführt.
Ab 01.01.2018 gilt ein Grenzwert von 1.000 KBE/g für Schlachtkörper nach dem Kühlen.
Bis 31.12.2019 dürfen 20 von 50 Proben, ab 01.01.2020 noch 15 und ab dem 01.01.2025 nur noch 10 von 50 Proben diesen Wert überschreiten.