05. 10. 2022

Änderung der Leitsätze für Fleischerzeugnisse

In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse wurden einige Änderungen vorgenommen:

  • Neufassung der Liste von Tierkörperteile, die nicht in Fleischerzeugnissen verarbeitet werden (Nr. 1.2.7)
  • Streichung von "Zigenuerbraten" (Nr. 2.1.2.1)
  • Neufassung der Definition für Fleisch- und Filetspieße (Nr. 2.1.4.1)
  • Kenntlichmachung von Formfleisch/zusammengefügten Fleischstücken in gegarten Pökelwaren (Nr. 2.3.2.6)
  • Änderung der Überschrift für Nr. 2.4.2.4.5 in "Paprikaspeckwurst"

 

 

Bekanntmachung der Änderungen im Bundesanzeiger