07. 08. 2022

Neue Höchstgehalte für Blausäure

Erweiterung der VO (EU) 1881/2006

Mit der Verordung (EU) 2022/1364 hat die EU-Kommission neue Höchstgehalte für Blausäure in bestimmten Lebensmitteln eingeführt.

 

Ab dem 01. Januar 2023 gelten folgende Grenzwerte für Blausäure (einschließlich in Blausäureglycosiden gebundener Blausäure):

 

Nr.ErzeugnisHöchstgehalt (mg/kg)
8.3.1 Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Leinsamen, ausgenommen die unter 8.3.2 genannten Lebensmittel 250
8.3.2 Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Leinsamen, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden 150
8.3.3 Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Mandeln, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden 35
8.3.4 Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden 20
8.3.5 Maniok (Kassawawurzel) (frisch, geschält) 50
8.3.6 Maniok-Mehl und Tapiokamehl 10