Insekten für den Teller
Gelber Mehlwurm zugelassen
Nach Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) hat die EU-Kommission den Gelben Mehlwurm als erstes Insekt als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die getrocknete Larve darf ganz oder gemahlen verkauft oder bis zu 10 % in anderen Lebensmitteln eingesetzt werden.
Die Zulassung beruht auf geschützten wissenschaftlichen Daten, daher gilt sie für die Dauer von 5 Jahren nur für das antragstellende Unternehmen. Aufgrund einer Übergangsregelung dürfen ganze Insekten jedoch weiterhin vermarktet werden.
Der Verzehr des Mehlwurms kann bei Personen, die allergisch auf Krustentiere oder Hausstaubmilben reagieren, zu Kreuzreaktionen führen, daher muss auf dem Etikett ein entsprechender Hinweis angebracht sein.