Haben Sie sich schon registriert?
Auch Lebensmittelbetriebe unterliegen dem neuen Verpackungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz (VerpackungG) die Verpackungsverordnung (VerpackungV) ab. Das Gesetz beinhaltet das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen. Mit der Einführung soll das Recycling von Verpackungsabfällen erhöht werden.
Die wesentliche Neuerung ist die Registrierung aller Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im neu geschaffenen Register „Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID)“: https://lucid.verpackungsregister.org/
Als Hersteller gilt, wer Verkaufs-, Service-, Um- oder Versandverpackungen mit Ware befüllt, sodass die Verpackung letztendlich beim Endverbraucher als Abfall anfällt. Bei Serviceverpackungen kann die Systembeteiligung auch von der Vorvertriebsstufe übernommen werden.
Eine Vor-Registrierung ist ab sofort möglich!
Ebenfalls neu wird sowohl die Verpflichtung der dualen Systeme ihre Gebühren nach ökologischen Kriterien zu gestalten als auch die lesbare und sichtbare Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen sein.
Weitere Informationen:
https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/verpackungsgesetz/