Lebensmittel-Kontaktmaterialien
Verbot von Bisphenol A
Die EU-Kommission hat mit Verordnung (EU) 2024/3190 die Verwendung von Bisphenol A und anderen gefährlichen Bisphenolen und -derivaten in folgenden Gruppen von Lebensmittel-Kontaktmaterialien verboten:
- Klebstoffe
- Gummi
- Ionenaustauscherharze
- Kunststoffe
- Druckfarben
- Silikone und
- Lacke und Beschichtungen.
Lediglich wenige, eng begrenzte Anwendungsfälle nach Anhang II der Verordnung sind von dem Verbot ausgenommen.
Die Verordnung (EU) 2018/213 wird durch die neue Verordung aufgehoben, die Vorschriften der VO (EU) 10/2011 wurden angepasst.
Die Verordnung tritt im Januar 2025 in Kraft. Für bereits fertige Kontaktgegenstände gelten gestaffelte Übergangs- und Aufbrauchfristen bis maximal 2029.
Weiterhin wurden Vorgaben für die Konformitätserklärungen bisphenol-A-haltiger Kontaktmaterialien festgelegt.