Neuer Grenzwert für Listeria monocytogenes
Änderung der VO (EU) 2073/2005
Die EU-Kommission hat die Grenzwerte für Listeria monocytogenes während der Haltbarkeitsdauer von Lebensmitteln verschärft.
Ab 01. Juli 2026 gilt, dass für Erzeugnisse, die die Vermehrung von L. monocytogenes begünstigen (Kategorie 1.2 der VO (EU) 2073/2005), während der gesamten Haltbarkeitsdauer der Grenzwert von "nicht nachgewiesen in 25 g" einzuhalten ist.
Der bisherige Grenzwert auf Handelsebene (100 KBE/g) gilt nur noch, wenn der Hersteller gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass der Gehalt an L. monocytogenes im Lebensmittel während der gesamten Haltbarkeitsdauer ("Restlaufzeit") den Wert von 100 KBE/g nicht überschreitet.