18. 10. 2022

Neufassung der Leitsätze für Teigwaren

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Neufassung der Leitsätze für Teigwaren veröffentlicht.

Wichtige Änderungen betreffen:

  • Erweiterung des Begriffes "Teigwaren" über Getreidemahlerzeugnisse hinaus auf "stärkehaltige Mahlerzeugnisse (z.B. Hülsenfrüchte)"
  • Einfügen eines Abschnittes zur Herstellung
  • Liste mit charakteristischen Merkmalen (z.B. Eigehalt, Ausformung, Verwendung, Zutaten)
  • Erweiterung der Besonderen Beurteilungsmerkmale um "Teigwaren aus Hülsenfrüchten", "Glutenfreie Teigwaren" und "Glasnudeln"