04. 05. 2022

Verfälschungsrisiko von Honig, Orangensaft und Kokosblütenzucker

Monitoringergebnisse aus Baden-Württemberg

Die Baden-Württembergische Lebensmittelüberwachung hat verschiedene Produkte auf die Zugabe von Fremdzucker untersucht.

Dabei wurden in

  • 2 von 76 untersuchten Honigproben (Herkunft Russland)
  • keiner der 8 Orangensäfte und
  • 1 von 13 Kokosblütenzuckerproben

 

der unzulässige Zusatz von Fremdzucker festgestellt.

 

 

 

Pressmitteilung der CVUA Baden-Württemberg