12. 02. 2022

STEC in Getreidemehlen

ALTS sieht Gesundheitsgefährdung

Im Rahmen der 88. Arbeitstagung des ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) wurde u.a. die Frage diskutiert, wie der Nachweis von STEC (VTEC) in Getreidemehlen und daraus hergesetllten Erzeugnissen (z.B. Backmischungen oder Rohteigen) zu bewerten ist.

 

In den letzten Jahren wurden in verschiedenen Überwachungs- und Monitoring-Programmen ca. 10% der untersuchten Getreidemehlproben positiv auf STEC getestet. In verschiedenen Ländern wurden STEC in Getreidemehlen, Backmischungen oder rohen Teigen nachgewiesen und teilweise mit Erkrankungen in Verbindung gebracht.

 

STEC gelten als grundsätzlich geeignet, die Gesundheit der Verbraucher zu gefährden. Obwohl Getreidemehle normalerweise erhitzt werden, sieht der ALTS einen Rohverzehr von Mehlen, Teigen o.ä. als nicht unüblich an.

Aus diesem Grund erachten die Experten einen Warnhinweis (z.B. "Getreidemehle, Backmischungen und Teige sind nicht zum Rohverzehr geeignet") auf dem Lebensmittel als notwendig. Anderenfalls würde der Nachweis von STEC zu einer Einstufung als "gesundheitsgefährdend" im Sinne des Artikels 14 der VO (EU) 178/2002 führen und eine Rückruf-/Rücknahmepflicht auslösen.