11. 07. 2017

BfR bewertet Gras- und Blattprodukte zum Verzehr

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer ausführlichen Stellungnahme die Belastung von Gras- und Blattprodukten (Salaten, Tees, Smoothies, Nahrungsergänzungsmittel) mit Krankheitserregern bewertet und folgende allgemeine Empfehlungen formuliert:

 

  • Frische Blattprodukte sollten vor dem Rohverzehr gründlich gewaschen und möglichst schnell verbraucht werden. Zerkleinerte frische Blattprodukte sollten bis zum Verzehr möglichst bei maximal 7 °C gelagert und schnell verbraucht werden.
  • Frisch hergestellte grüne Smoothies sollten bis zum Verzehr möglichst bei maximal 7 °C gelagert und am Tag der Herstellung verbraucht werden. Durch eine starke Säuerung der Smoothies, beispielsweise durch Verarbeitung von Zitrusfrüchten oder Zugabe von Zitronensaft, lässt sich die Vermehrung der Bakterien verlangsamen bzw. ganz verhindern.
  • Kräutertees sollten mit sprudelnd kochendem Wasser aufgegossen werden. Schwangere und Personen, deren Abwehrkräfte durch hohes Alter, Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme geschwächt sind, sollten auf den Verzehr von vorgeschnittenen und verpackten Salaten besser vorsichtshalber verzichten und stattdessen Salate aus frischen und gründlich gewaschenen Zutaten kurz vor dem Verzehr selbst zubereiten. Nahrungsergänzungsmittel aus getrockneten Blatt- und Grasprodukten sollten diese Personen nur nach ärztlicher Rücksprache verzehren.

Zur Pressemitteilung des BfR: http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2017/28/lebensmittel_aus_blaettern_und_graesern_koennen_krankheitserreger_enthalten-201250.html


Zur Stellungnahme des BfR:http://www.bfr.bund.de/cm/343/gras-und-blattprodukte-zum-verzehr-koennen-mit-humanpathogenen-bakterien-verunreinigt-sein.pdf