31. 01. 2020

Vogelgrippe / Geflügelpest: Übertragung durch Lebensmittel unwahrscheinlich

BfR veröffentlicht Einschätzung

Mit Blick auf den Nachweis von Vogelgrippe (Geflügelpest, hochpathogene aviäre Influenza) bei einer wilden Blässgans in Brandenburg teilt das Bundesinstitut für Risikobewertung mit, dass eine Übertragung durch Lebensmittel unwahrscheinlich ist.

Zwar ist eine Infektion durch rohe Geflügelprodukte (rohes Fleisch, Rohwurst, rohe Eier...) denkbar, wurde jedoch noch nie beobachtet. Die Ansteckung erfolgt normalerweise durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren.

 

Das BfR weist aber nochmals auf die Wichtigkeit der Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln hin:

  • rohe Geflügelprodukte getrennt von anderen Lebensmitteln lagern
  • Geräte und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich reinigen
  • Verpackungsmaterial, Auftauwasser usw. sofort entsorgen
  • gründliche Handhygiene
  • Geflügelspeisen vor dem Verzehr durchgaren (Kerntemperatur von mindestens 70 °C für mindestens 2 min); Eier kochen, bis Eiweiß und Eigelb fest sind (normalerweise > 6 min)

 

Mitteilung des BfR